ICP-Hörgeräte

Als Hörakustik­er sor­gen wir nicht nur dafür, dass unsere Kun­den bess­er hören, son­dern auch dafür, dass dies so bleibt.

ICP-Hörg­erät mit speziell entwick­el­tem Lär­mar­beit­splatzpro­gramm.
Zulas­sung nach den PSA-Richtlin­ien
sowie der DIN EN 352–2
Foto: © Hörluchs 

Eine ICP-Ver­sorgung ist viel mehr als nur ein Hörg­erät. Es stellt eine indi­vidu­ell angepasste „Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung“ (PSA) dar und wird in allen Bere­ichen, in denen Gehörschutzpflicht beste­ht, getra­gen. Damit kann die Kom­mu­nika­tions­fähigkeit am Lärm-Arbeit­splatz ermöglicht und das Hören von Warnsignalen trotz Hörver­lust sichergestellt wer­den. Um mit ICP ver­sorgt wer­den zu kön­nen, muss eine berufs­be­d­ingte oder ander­weit­ig erwor­bene Hör­min­derung vor­liegen. Nur der Betrieb­sarztes kann hier­für eine entsprechende Verord­nung ausstellen. Für Arbeits­ge­ber und die zu Ver­sor­gen­den sind ICP-Hörg­eräte kostenfrei.

Wir sind ein geprüfter und zer­ti­fiziert­er ICP-Fach­be­trieb. Nur als solch­er darf man ICP-Hörg­eräte anpassen und kann die erforder­lichen Mes­sun­gen zur Funk­tion­sprü­fung an Ihrem Arbeit­splatz durchführen.

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